ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Event Setting AG
der Event Setting AG
© 2022 Event Setting AG, Zürich-Schlieren
1.0 GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
1.1 Anwendbarkeit
Die vorliegenden Bedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Event Setting AG und ihren Kunden Anwendung. Hiervon abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB des Kunden, sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von einem zeichnungsberechtigten Vertreter von Event Setting AG genehmigt worden sind. Event Setting AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, zu jederzeit in individuellen und speziellen Fällen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen.
1.2 Lieferbedingungen
Die Event Setting AG trägt die Gefahr für Lieferungen, welche durch sie selbst oder durch ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen erfolgen. Andere Lieferungen erfolgen auf die Gefahr des Empfängers.
1.3 Lieferfristen
Die vereinbarte Frist wird von Event Setting AG nach bestem Vermögen eingehalten. Wegen Nichteinhalten der Frist kann der Besteller keinen Schadenersatz geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Event Setting AG lehnt jede Haftung für solche Schäden ab. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Fälle, für welche die Event Setting AG aus schwerem Selbstverschulden einzustehen hat und in denen die termingerechte Ablieferung ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Die Event Setting AG übernimmt in keinem Falle die Haftung für Schäden, welche aus verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter oder sämtlicher weiteren Dienstleistungen der Event Setting AG resultieren.
1.4 Preise
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die angegebenen Preise gemäss ausgeschriebenen Preisangaben auf der event-setting Website, exkl. MwSt. und exkl. Verpackung, Beratung, Logistik und Auf- und Abbau. Sämtliche Katalog- und Listenpreise sind freibleibend.
1.5 Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar, sofern nicht anders vereinbart, rein netto innert 30 Tagen ab Versanddatum der Faktura. Wurden Akontozahlungen vereinbart, behält sich Event Setting AG im Falle der Nichtbezahlung vor, vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
1.6 Auftragsbestätigung
Eine Auftragsbestätigung erfolgt, sobald 50% des gesamten Rechnungsbetrags bezahlt wurden.
1.7 Verpackung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleibt die Verpackung im Eigentum von Event Setting AG und wird dem Kunden lediglich geliehen. Leihweise überlassenes Verpackungsmaterial ist innert einem Monat nach Lieferung oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses franko Domizil an Event Setting AG zurückzusenden. Einwegverpackungsmaterialien werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis verrechnet, die fachgerechte Entsorgung ist Sache des Kunden. Wiederbeschaffung, Reparatur oder Reinigung von verlorenen, beschädigten oder grob verunreinigten Leihverpackungsmaterialien werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis verrechnet.
1.8 Haftung
Die Event Setting AG haftet im Falle von Vertragsverletzungen und ausservertraglichen
Haftungstatbeständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorbehalten bleiben weitergehende
Haftungsübernahmen durch die Event Setting AG in den vorliegenden AGB oder aus schriftlichen
Verträgen:
Der Kunde haftet für Beschädigung oder Verlust der im Eigentum von Event Setting AG stehenden oder
von Event Setting AG zur Verfügung gestellten und sich im Zugriffsbereich des Kunden befindlichen
Waren, sofern sie durch ihn, Dritte, höhere Gewalt oder anderen Zufall verursacht wurden. Bei der
Beiziehung von Substituten haftet Event Setting AG für sorgfältige Auswahl und Instruktion, bei
Hilfspersonen (etc.) zudem für deren Überwachung.
1.9 Versicherung
Die Event Setting AG verfügt über eine Haftpflichtversicherung bis zu einer Schadenssumme von Fr. 5‘000’000.–. Das Material von Event Setting AG ist feuer- und elementarschadenversichert. Weitergehende Versicherungen (wie z.B. Versicherung von Vandalismusschäden und Diebstahl) hat der Kunde abzuschliessen. Der Kunde verpflichtet sich für Personen, welche unter seiner Verantwortung stehen und für von ihm oder von Dritten eingebrachtes Material, die entsprechenden Haftpflicht- und übrigen Versicherungen abzuschliessen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
1.10 Gewährleistung
Weist die Lieferung Mängel auf, so hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens jedoch innert 10 Tagen nach Übernahme der Ware, Event Setting AG schriftlich anzuzeigen. Die behaupteten Mängel sind genau zu bezeichnen. Werden die Waren bei Event Setting AG abgeholt, so hat der Kunde oder der von ihm beauftragte Chauffeur die Ware unverzüglich zu kontrollieren. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen verwendet werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zulasten des Kunden.
Wird die Mängelrüge nicht innert obiger Frist oder erst nach Gebrauch der Ware erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Bei rechtzeitiger Rüge eines Mangels, der nachweisbar auf einen von Event Setting AG zu vertretenem Umstand zurückzuführen ist, repariert und/oder ersetzt Event Setting AG die beanstandete Ware kostenlos so rasch als möglich. Die Event Setting AG behält sich vor, geeignete Ersatzware anstelle der bestellten Ware statt zu liefern.
Für reparierte oder ersetzte Ware leistet Event Setting AG in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung.
Betrifft der Mangel einen von Event Setting AG nicht zu vertretenden Fabrikations- oder Materialfehler, leitet Event Setting AG die Mängelrüge an die Herstellerfirma weiter. Bei unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnutzung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, falscher Wartung, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen ist jede Haftung von Event Setting AG ausgeschlossen. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur vereinbarten und termingerechten Zahlung. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
1.11 Projekte, Offerten und Vorstudien
Projekte, Offerten und Vorstudien, einschliesslich der Herstellung von Mustern und Prototypen, welche Event Setting AG im Auftrag des Kunden ausarbeitet, bleiben Eigentum von Event Setting AG und dürfen ohne schriftliches Einverständnis nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Event Setting AG behält sich das Recht vor, für Projekte, Offerten und Vorstudien Rechnung zu stellen, sofern die darauf beruhende Bestellung nicht innert drei Monaten oder nach vereinbarter Frist nach Unterbreitung der Vorschläge durch Event Setting AG bei Event Setting AG eingeht. Ausgenommen sind abweichende Vereinbarungen zwischen Event Setting AG und dem Kunden.
1.12 Urheber- und andere Schutzrechte seitens Event Setting AG
Sofern schriftlich keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, verbleiben sämtliche Rechte (insbes. Urheber-, Muster und Modellrechte) bei Event Setting AG.
Wurde ein Übergang genannter Rechte auf den Kunden vereinbart, erfolgt dieser erst nach vollständiger Bezahlung des Preises.
1.13 Schutzrechte Dritter
Der Besteller übernimmt die Verantwortung dafür, dass durch die Ausführung seines Auftrages oder Werkvertrages nach von ihm beigebrachten Entwürfen, Modellen, Zeichnungen oder Muster etc. Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht verletzt werden.
1.14 Hilfspersonen und Substituten
Sofern nicht anders vereinbart, behält sich Event Setting AG das Recht vor, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verbindlichkeiten Hilfspersonen und/oder Substituten beizuziehen.
1.15 Abbildungen / Fotos
Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie in Internetseiten und Multimedia-Präsentationen auf CD und DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Tischdecken, da dies Naturprodukte sind und somit Farbunterschiede nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.
1.16 Datenschutz
Event Setting speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Kunden. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse.
Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Kunden geschlossenen Verträge und Offerten genutzt. Darüber hinaus werden die vom Kunden übermittelten Daten (insbesondere die Firma, der Name, die Adresse und/oder die E-Mail-Adresse des Mieters) an die Event Setting AG, Gaswerkstrasse 9, 8952 Schlieren, zum Zweck der zentralen Datenverarbeitung zur Übermittlung von Angeboten und Informationen (Werbung) über neue Waren und Dienstleistungen übermittelt.
Wenn der Kunde Waren oder Dienstleistungen anfordert, werden weitere Angaben zum Vertrag, Bankverbindung, Kreditkarte oder Kundennummer gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden von Event Setting im Bedarfsfall an mit Event Setting zusammenarbeitende Drittunternehmen wie Franchisepartner, Banken oder Sparkassen, Inkassobüros oder Rechtsanwälte übermittelt, um zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden.
Event Setting verpflichtet sich die Daten durch aktuellste Sicherheitsvorkehrungen in ihren IT-Systemen zu schützen. Im Falle von Cyberkriminalität (Hackerangriffe, Phishing) haftet die Event Setting AG nicht.
2.0 SPEZIALVORSCHRIFTEN FÜR EINZELNE VERTRAGSARTEN
2.1 Werkvertrag
2.1.1 Gefahrtragung
Geht das Werk vor der Übergabe unter oder wird es beschädigt, haftet Event Setting AG nur, wenn der Schaden in den Räumlichkeiten oder Fahrzeugen von Event Setting AG eintritt, oder wenn der Schaden oder Untergang von Event Setting AG verschuldet ist.
2.1.2 Wandelung, Minderung und Nachbesserung
Das Recht des Bestellers auf Wandelung, Minderung und Nachbesserung besteht lediglich, falls Event Setting AG am Mangel ein Verschulden trifft. Dem Nachbesserungsrecht kommt Vorrang zu. Das Wandelungs- und Minderungsrecht steht dem Besteller nur zu, sofern allfällige Werkmängel nicht gleichwertig und fristgerecht behoben werden können.
2.2 Kauf
2.2.1 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der Event Setting AG bis zur vollständigen Bezahlung aller Faktura. Für den Fall der Weiterveräusserung von Waren, welche noch im Eigentum von Event Setting AG stehen, tritt der Kunde die ihm daraus seinerseits erwachsenden Forderungen und Ansprüche an Event Setting AG ab. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
2.2.2 Gefahrtragung
Die Gefahrtragung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften (OR185).
3.0 MIETE
3.1 Inhalt und Umfang des Vertrags
Inhalt und Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung der Event Setting AG. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch Event Setting AG schriftlich bestätigt wurden.
3.2. Lieferung und Rückgabe
Falls nicht anders vereinbart, werden Mietwaren, welche von Event Setting AG geliefert wurden, nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer auch wieder von Event Setting AG abgeholt.
Mietwaren, welche durch den Mieter oder durch vom Mieter beauftragte Dritte bei Event Setting AG abgeholt wurden, müssen auch wieder an Event Setting AG zurückgebracht werden.
3.3 Reparatur und Reinigung
Die von Event Setting AG zur Verfügung gestellte Ware muss in unbeschädigtem und normal sauberem Zustand zurückgebracht werden. Reparaturen von Schäden, welche das Mass der normalen Abnutzung überschreiten, werden nach üblichem Stundenansatz, zuzüglich Materialkosten, ausgeführt. Sollte Event Setting AG nicht in der Lage sein, den vertragsmässigen Zustand selbst wiederherzustellen, so werden dem Kunden sämtliche Kosten der auswärtigen Reparatur oder, falls eine solche nicht möglich ist, der Neuanschaffung in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch bei Verlust oder Untergang der Ware.
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
- das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
- das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),
- das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.
3.4 Annullationskosten
Sofern nicht anders vereinbart, verrechnet Event Setting AG bis zu 15 Tage vor Auslieferungs- oder Abholungsdatum die allenfalls angefallenen Bereitstellungskosten. Bereits ausgeführte Arbeiten und entstandene Auslagen gehen zu vollen Lasten des Kunden. Zu einem späteren Zeitpunkt annullierte oder nicht abgeholte Bestellungen werden zum vollen Preis verrechnet.
4.0 ALLGEMEINE ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN
4.1 Anwendbares Recht
Schweizerisches Recht und Schweizer Vorschriften sind anwendbar.
4.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Event Setting AG und den Kunden erwachsenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz von Event Setting AG.